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Regesto
Impugnazione della graduatoria nel fallimento.
1. Art. 251 LEF. Condizioni alle quali un creditore che ha già insinuato un credito può effettuare un'insinuazione tardiva (precisazione della giurisprudenza) (consid. 3).
2. Art. 27 cpv. 2 CC, art. 20 CO. Principi da seguire nell'applicazione di queste norme ove si tratti di persone giuridiche (consid. 4).
3. Caso di contratto di pegno irregolare (consid. 5).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 251 LEF, Art. 27 cpv. 2 CC, art. 20 CO