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Regeste
Grundstückkauf, Art. 216 OR, 657 ZGB; Art. 2 ZGB.
Der Vertrag ist ungültig, wenn aus der öffentlichen Urkunde nicht hervorgeht, welches Grundstück Gegenstand des Kaufes sein soll (Erw. 1).
Unzulässigkeit der Berufung auf den Formmangel wegen Rechtsmissbrauches? (Erw. 2).
Feststellungsklage, Zulässigkeit (Erw. 3).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 216 OR, Art. 2 ZGB