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Regeste

Zahlung bei Versteigerung eines Grundstücks (Art. 143 SchKG).
Es würde Sinn und Zweck von Art. 143 SchKG und Art. 63 VZG widersprechen, den verspätet, aber effektiv geleisteten Restpreis zurückzuzahlen und das Grundstück erneut zu versteigern.
Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen einer anerkannten und solventen Bank ist der Barzahlung gleichzustellen (E. 2.3).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 143 SchKG, Art. 63 VZG