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Regeste
Art. 509 ss CC; révocation de la révocation d'un testament.
Un testament révoqué peut être remis en vigueur par un nouveau testament, même s'il a été révoqué par la suppression de l'acte (art. 510 al. 1 CC), pour autant qu'il satisfaisait aux exigences de forme et que son contenu peut être reconstitué sans aucun doute possible (consid. 4).
Inhalt
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Regeste:
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italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 509 ss CC, art. 510 al. 1 CC