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Regeste

Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Veruntreuung.
Der Arbeitgeber, der trotz.
Lohnpfändung dem Arbeitnehmer den ganzen Lohn ausbezahlt oder zwar einen Abzug vornimmt, das Betreffnis aber nicht weiterleitet, handelt widerrechtlich, begeht aber keine Veruntreuung, weil es an einem Vertrauensverhältnis fehlt.

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Referenzen

Artikel: Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB