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Regeste

Art. 24 BVV 2; Überentschädigung.
Die AHV-Altersrente ist nicht in die Überversicherungsberechnung nach dieser Verordnungsbestimmung mit einzubeziehen (Änderung der Rechtsprechung gemäss den Urteilen B 14/01 vom 4. September 2001 und B 91/06 vom 29. Juni 2007; E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 BVV 2