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Regeste
Art. 8 ZGB; Art. 930 Abs. 1 ZGB; Beweislast im Eigentumsstreit; Vermutung des Eigentums des Besitzers.
Beweislast für das Eigentum an einer beweglichen Sache im Verhältnis zwischen dem aktuellen Besitzer und seinem unmittelbaren Vorbesitzer, wenn der Rechtsgrund der Übergabe umstritten ist (E. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 8 ZGB, Art. 930 Abs. 1 ZGB