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Regeste

Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege, Bedürftigkeit.
Es widerspricht Art. 4 BV nicht, von einem Grundeigentümer zu verlangen, einen Kredit auf sein Grundstück aufzunehmen, soweit dieses noch belastet werden kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV