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Regeste
Verspätete Konkurseingabe (Art. 251 SchKG).
Eine Forderung der Ausgleichskasse für persönliche AHV/IV/EO-Beiträge eines Selbständigerwerbenden, die im ausserordentlichen Verfahren gemäss Art. 24 AHVV festgesetzt worden sind, kann von der Ausgleichskasse nachträglich zur Kollokation angemeldet werden.
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 251 SchKG, Art. 24 AHVV