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Regeste

Art. 25a Abs. 5 KVG; Restfinanzierung der Pflegekosten.
Von einer anerkannten Pflegefachperson im Rahmen der ambulanten Wochenbettpflege nach einer komplikationslosen Geburt erbrachte Leistungen unterliegen der kantonalen Restfinanzierungspflicht (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 25a Abs. 5 KVG