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Regeste

Nachbarrecht; Art. 684 ZGB.
Passivlegitimation einer Person, die nur Pächter des Grundstückes ist, von dem eine Immission ausgeht (E. 2).
Der Weidgang mit umgehängten Glocken zur Nachtzeit auf einer Wiese, die in der Wohnzone eines Dorfes liegt, ist eine übermässige, durch Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkung (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 684 ZGB