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Regeste

Vollstreckbarkeitsbescheinigung eines Schiedsurteils; Art. 44 Abs. 1 und 2 des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit.
- Unterschied zwischen einem Schiedsurteil und einem Schiedsgutachten.
- Ein Schiedsgutachten kann nicht vollstreckbar erklärt werden i.S. von Art. 44 des Konkordats, da dieses Rechtsinstitut nicht vom Konkordat erfasst wird.

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