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Regeste

Auslieferung. Europäisches Auslieferungsübereinkommen.
1. Gehilfenschaft zu einem Tötungsdelikt (E. 3).
2. Kein politisches Delikt (E. 4).
3. Die in der Schweiz begangene Teilnahme an einer im Ausland ausgeführten Haupttat gilt nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Teilnahme als im Ausland verübt (E. 5).

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