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Regeste

Art. 139 ch. 2 CP; brigandage qualifié.
Définition du "caractère particulièrement dangereux" au sens de l'art. 139 ch. 2 al. 4 ancien CP et de l'art. 139 ch. 2 al. 3 nouveau CP.

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Referenzen

Artikel: Art. 139 ch. 2 CP