Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 118 UVG, Art. 76-82 KUVG.
Unter der Herrschaft des alten Rechts entstandene Ansprüche auf abgestufte, befristete oder dauernde Invalidenrenten sind in revisionsrechtlicher Hinsicht weiterhin nach Massgabe des KUVG zu beurteilen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 118 UVG, Art. 76-82 KUVG