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Regeste

Art. 305bis Ziff. 1 StGB; Verstecken von Drogengeld.
Den Grundtatbestand der Geldwäscherei erfüllt jede Tathandlung, die geeignet ist, die Einziehung der Verbrechensbeute zu vereiteln (E. 2).
Bedeutung des Randtitels für die Auslegung (E. 2b/cc).
Das Verstecken von Drogengeld (Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG) ist eine Vereitelungshandlung (E. 2d).

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Referenzen

Artikel: Art. 305bis Ziff. 1 StGB, Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG