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Regeste

Prosequierung des Retentionsrechts des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 OR; Art. 283 SchKG).
Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen darf - durch Betreibung auf Pfandverwertung - nur im Umfang der in der Retentionsurkunde genannten Forderung prosequiert werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 268 OR, Art. 283 SchKG