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Regeste

Art. 85 lit. a OG, kommunale Planungsinitiative.
1. Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung einer kommunalen Initiative auf ihre Vereinbarkeit mit kantonalem Gesetzesrecht hin (E. 2d).
2. Beurteilung der Zulässigkeit einer kommunalen Planungsinitiative (E. 3); Berücksichtigung folgender Elemente:
- Reservezone nach § 65 PBG
- Planungszone und Bausperre nach § 346 und § 234 PBG
- kantonale Richtplanung
- Bauzone nach Art. 15 RPG
- Bundesumweltschutzrecht, Luftreinhalte-Verordnung, Massnahmenplan
- Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG.

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