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Regeste

Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege.
Der Schuldner hat für die Neuschätzung des zu versteigernden Grundstücks durch Sachverständige gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG keinen Anspruch auf Befreiung von der Kostenvorschusspflicht durch Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 9 Abs. 2 VZG