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Regeste

Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 24 und 25 Abs. 1 lit. c JStPO; Art. 131 Abs. 1-3 StPO i.V.m. Art. 3 Abs. 1 JStPO.
Anspruch auf amtliche Verteidigung auch im jugendstrafprozessualen Untersuchungsverfahren gemäss bisheriger Praxis und neuer Jugendstrafprozessordnung (E. 5 und 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 24 und 25 Abs. 1 lit. c JStPO, Art. 131 Abs. 1-3 StPO, Art. 3 Abs. 1 JStPO