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Regeste

Berufung an das Bundesgericht bei Ehescheidung.
Zulässigkeit eines Begehrens, wonach der Ehegatte, dem das Kind nicht zugewiesen wird (Art. 156 Abs. 2 ZGB), an dessen Unterhalt mehr als die hiefür in kantonaler Instanz verlangten Beiträge zu leisten habe.

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Referenzen

Artikel: Art. 156 Abs. 2 ZGB