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Regeste

Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG.
Voraussetzungen, unter denen ein Militärkrankenpfleger dem Militärstrafrecht untersteht (E. 2). Auslegung des in Art. 2 Ziff. 2 MStG verwendeten Begriffs der "Handlungen, die die Landesverteidigung betreffen" (E. 2a). Begriff der "Uniform" im Sinne von Art. 2 Ziff. 2 MStG (E. 2b).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Ziff. 2 MStG, Art. 223 MStG