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Regeste

Art. 64bis Abs. 2 BV; Art. 343, Art. 365, Art. 371 StGB; Art. 247 Abs. 2 BStP; Art. 82 VStrV.
Der in diesen Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren ausgesprochene Vorbehalt des kantonalen Rechts bedeutet nicht, dass dieses dadurch zu Bundesrecht wird.

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Artikel: Art. 64bis Abs. 2 BV, Art. 343, Art. 365, Art. 371 StGB, Art. 247 Abs. 2 BStP