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Regeste

Verordnung über einen Zollzuschlag auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976: Bemessung der zuschlagsfreien Menge bei Neuimporteuren.
1. Gesetzmässigkeit der vom Bundesrat getroffenen Ordnung (E. 2).
2. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts; die Bemessung der gesamten zuschlagsfreien Härtefallreserve hält sich im Rahmen des der Verwaltung zustehenden Ermessens; hingegen führt die Einzelzuteilung im vorliegenden Fall zu einer unverhältnismässigen Benachteiligung eines Neuimporteurs (E. 3).
3. Die Berücksichtigung weiterer individueller Bedürfnisse des Beschwerdeführers rechtfertigt sich nicht (E. 4).