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Regeste

Verlustschein (Art. 115 Abs. 1 SchKG).
Die von einem örtlich unzuständigen Betreibungsamt ausgestellte, als Verlustschein dienende leere Pfändungsurkunde ist nicht nichtig.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 115 Abs. 1 SchKG