Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 10 ff., 16 ff., 36 Abs. 2 UVG.
- Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung ist bei Vorliegen einer Begehrungsneurose - im Unterschied zu einer neurotischen Entwicklung mit Begehrungstendenz - zum vornherein zu verneinen (Erw. 12a und b).
- Art. 36 Abs. 2 UVG ändert am Erfordernis des adäquaten Kausalzusammenhangs nichts (Erw. 12c).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 10 ff., 16 ff., 36 Abs. 2 UVG