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Regeste

Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 lit. a KUVG, Art. 21 Abs. 1 Vo III: Homologe künstliche Insemination.
Im vorliegenden Fall ist die Massnahme von der Krankenkasse als Pflichtleistung zu übernehmen.
Anwendung der Grundsätze gemäss BGE 121 V 289.