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Regeste

Auslieferung an Deutschland; Alibibeweis, Art. 53 IRSG; Art. 3 EMRK.
Ein bloss partiell geltend gemachter Alibibeweis, d.h. ein solcher, der sich nur auf einen Teil des Auslieferungsersuchens bezieht, ist unbeachtlich (E. 2b).
Voraussetzungen, unter denen die Garantien von Art. 3 EMRK einer Auslieferung entgegenstehen (E. 2d).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 EMRK, Art. 53 IRSG