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Regeste

Art. 174 Abs. 1 SchKG.
Die Revision des SchKG änderte nichts am Umstand, dass die Gläubiger im Fall der Konkurseröffnung wegen Insolvenzerklärung des Schuldners nicht legitimiert sind, das Konkurserkenntnis weiterzuziehen (E. 3, Bestätigung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 174 Abs. 1 SchKG