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Regeste

Bäuerlicher Grundbesitz, Einspruch gegen Liegenschaftsverkäufe (Art. 19, Abs. 1, lit. c EGG).
Verkauf eines landwirtschaftlichen Kleinheimwesens:
a) Verkauf zu gewerblicher Ausnützung des Bodens setzt Eignung des Bodens zu diesem Zwecke voraus.
b) Verkauf zu Verwendung des Bodens zum Abtausch gegen für den gewerblichen Zweck geeignetes Land zulässig?
c) Rechtfertigung des Verkaufs durch "andere wichtige Gründe".

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Referenzen

Artikel: Art. 19, Abs. 1, lit. c EGG