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Regeste

1. Unechtes Unterlassungsdelikt. Unter welchen Voraussetzungen zieht es Strafe nach sich (Erw. 2)?
2. Art. 48 Abs. 1 J VG; Jagdhehlerei.
a) Begriff des Verheimlichens (Erw. 1).
b) Ist nach dieser Bestimmung auch strafbar, wer das Verbot des Verheimlichens gefrevelten Wildes durch ein Unterlassen übertritt (Erw. 3)?

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Referenzen

Artikel: Art. 48 Abs. 1 J VG