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Regeste

Inhalt des Stimmrechts. Politisches Domizil.
1. Das von Bundesrechts wegen gewährleistete politische Stimmrecht umfasst auch den Anspruch darauf, dass diejenigen, die zur Ausübung ihrer politischen Rechte am betreffenden Orte nicht berechtigt sind, von der Teilnahme an der Wahl oder Absti mmung ausgeschlossen werden.
2. Das Stimmrecht wird grundsätzlich am Wohnort ausgeübt, d.h. dort, wo der Bürger sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält; kommen dafür mehrere Orte in Betracht, so befindet sich das politische Domizil an dem Ort, zu dem der Bürger die stärksten Beziehungen hat; massgebende Kriterien für die Würdigung dieser Beziehungen; Anwendung auf die herumziehenden Landwirte (agriculteurs nomades) von St. Luc im Kanton Wallis.
3. Eine Unregelmässigkeit im Wahlverfahren führt nur dann zur Aufhebung der Wahl, wenn dargetan ist, dass das Wahlergebnis ohne den Verstoss anders hätte ausfallen können.

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