Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 5 Abs. 2 und 9 Abs. 1 AHVG. Die dem Erfinder zufliessenden Lizenzgebühren können Vermögensertrag oder Erwerbseinkommen sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
Art. 156 Abs. 1 und 2 und 159 Abs. 2 OG.
- Dem Bundesamt für Sozialversicherung dürfen in der Regel keine Gerichtskosten auferlegt werden.
- Die beigeladenen obsiegenden Personen haben Anspruch auf Parteientschädigung.