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Regeste

Arbeitsgesetz: Unterstellung unter die Vorschriften für industrielle Betriebe.
Begriff des automatisierten Verfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. b ArG. Erweiterung der in Art. 13 ArV I getroffenen Umschreibung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 lit. b ArG, Art. 13 ArV