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Regeste

Art. 99 lit. e OG.
- Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zumindest dann unzulässig, wenn es um das Ergebnis einer Typenprüfung geht, mit der in abstrakter Weise über das technische Genügen einer Anlage befunden wird.
- Der Begriff "technische Anlage" umfasst nicht nur grosse, immobile, sondern auch kleinere Einrichtungen (hier: Regeltransformatoren).

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Referenzen

Artikel: Art. 99 lit. e OG