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Regeste

Art. 85 lit. a OG; Abstimmungsverfahren an der Landsgemeinde.
Feststellung des Stimmenverhältnisses durch Abschätzung; Zulässigkeit der Wiederholung einer Abstimmung; Auslegung von Art. 34 der Glarner Kantonsverfassung.

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Artikel: Art. 85 lit. a OG