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Regeste

Art. 50 OG.
Der Entscheid, mit dem ein oberes Gericht den Prozess zur Aussprechung der Scheidung und zur Regelung der Nebenfolgen an die erste Instanz zurückweist, ist ein selbständiger Vor- oder Zwischenentscheid im Sinne von Art. 50 OG (E. 1; Änderung der Rechtsprechung).
Art. 142 Abs. 2 ZGB.
Wann ist die Berufung auf Art. 142 Abs. 2 ZGB rechtsmissbräuchlich? (E. 3, 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 50 OG, Art. 142 Abs. 2 ZGB