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Regeste

Art. 176 Abs. 2 IPRG; Ausschliessungsvereinbarung.
Voraussetzungen für einen gültigen Ausschluss des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 176 Abs. 2 IPRG