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Regeste

Art. 30 Abs. 2 lit. a BVG, Art. 331c Abs. 4 lit. b Ziff. 1 OR: Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung.
- Zeitpunkt, an welchem der Anspruch des Versicherten auf Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung erlischt (Erw. 2b und c).
- Endtermin für die Einreichung des Auszahlungsbegehrens (Erw. 2d).

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Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 2 lit. a BVG