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Regeste

Mietvertrag; Mietzinserhöhung (Art. 269 und 269a OR).
Markt- und Kostenmiete - subjektive und objektive Berechnungselemente - absolute und relative Berechnungsmethode (Präzisierung der Begriffe; E. 6).
Das Auslaufen einer Festhypothek stellt für sich allein keinen Mietzinserhöhungsgrund dar (E. 7).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 269 und 269a OR