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Regeste

Art. 19 Abs. 3 BVG; Art. 20 Abs. 1 lit. b BVV 2; Auslegung/Tragweite des Begriffs "Rente".
Auslegung von Art. 20 Abs. 1 lit. b BVV 2: Die für den Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente vorausgesetzte zugesprochene Rente kann auch eine befristete Rente sein (E. 2-6).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 1 lit. b BVV 2, Art. 19 Abs. 3 BVG

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