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Regeste

Eigentumsgarantie.
Gegenüber einer Verwaltungsmassnahme, die auf der Verneinung eines vom Betroffenen behaupteten wohlerworbenen Rechtes beruht, ist die Berufung auf die Eigentumsgarantie unzulässig, wenn der Betroffene die Möglichkeit hat, sein angebliches Recht auf dem Rechtsweg feststellen zu lassen.
Begriff der zivilrechtlichen Streitigkeit im Sinne des Art. 42 OG.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 42 OG