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Regeste

Art. 41, 62 Abs. 1 OR.
Wer jemandem auf Betrug hin Geld leiht, das der Borger als Gegenleistung für ein Darlehen an einen Dritten weitergibt, hat gegen diesen keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1 und 2).
Kann er den Dritten aus unerlaubter Handlung belangen? (Erw. 3).

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Artikel: Art. 41, 62 Abs. 1 OR