Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 12 IVG und 2 IVV.
- Physiotherapie in Lähmungsfällen: Bestätigung und Präzisierung der Praxis.
- Alleinige Kompetenz des Bundesrates, Teilgebiete im Bereich der medizmischen Massnahmen gesondert zu ordnen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 IVG