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Regeste

Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 66 lit. a PatG.
Schutzbereich des Gesetzes: Voraussetzungen, unter denen Verletzungen eines schweizerischen Patentes durch Handlungen im Ausland vom Gesetz erfasst werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 66 lit. a PatG