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Regeste

Art. 4 BV; Disziplinarrecht des Beamten.
1. Voraussetzung der Beschwerdeergänzung (E. 2).
2. Verfolgungsverjährung von Disziplinarfehlern (E. 3).
3. Rechtliches Gehör: Zustellung der Vernehmlassung der Gegenpartei und Anzeige des Akteneingangs (E. 4a); Begründungspflicht (E. 4c).
4. Willkürliche Beweiswürdigung: widersprechende Aussagen (E. 5a); Verhältnis von Straf- und Disziplinarverfahren (E. 5b).
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit von Disziplinarmassnahmen; Kriterium der besonderen Anforderungen an das bekleidete Amt (E. 6).

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Artikel: Art. 4 BV

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