Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 1 Abs. 8 VRV.
Strassenverzweigung.
Eine durch ein Fabrikgelände führende Strasse, die nur von denjenigen befahren werden darf, die von der Fabrikinhaberin eine besondere Bewilligung besitzen, und die für Dritte äusserlich als Fabrikausfahrt in Erscheinung tritt, bildet beim Zusammentreffen mit der Hauptstrasse keine Verzweigung.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 8 VRV