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Regeste

Art. 71, 24 ff. StGB; Beginn der Verfolgungsverjährung, wenn mehrere Personen als Mittäter oder Teilnehmer ihren Tatbeitrag nicht gleichzeitig erbringen.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 71, 24 ff. StGB