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Regeste

Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG; schwerer Fall.
Umschreibung der Menge Betäubungsmittel, "welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann".

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG