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Regeste

Art. 52 AHVG.
Voraussetzung der Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Subsidiäre Haftung eines Arbeitgeberorgans.
Zusammenfassung der Rechtsprechung.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 52 AHVG